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VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 07.01368 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ermittlung des Bedarfs nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen; Ansetzen eines fiktiven Einkommensanteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654
Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 07.01368
Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 WoGG sind bei der Ermittlung des Jahreseinkommens die Einnahmen zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu erwarten sind; maßgeblich ist somit die Sach- und Rechtslage bei Beginn des Bewilligungszeitraums nach Antragstellung als Beurteilungszeitpunkt (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654).Weil die Angaben der Klägerin zu den Einnahmen ihrer Familie - unter Einschluss der privaten Zuwendungen Dritter - rechnerisch Lücken im Hinblick auf die Abdeckung des Bedarfs aufgewiesen haben, hätte für den Beklagten die Möglichkeit bestanden, den Wohngeldanspruch bereits aus Gründen der materiellen Beweislast abzulehnen (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654).
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Wohngeldbehörde von wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einnahmen in der Höhe ausgehen kann, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entsprechen (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79) oder in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen darf (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281; Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654).
- BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 24.79
Wohngeld - Jahreseinkommen - Einkommensänderungen - Bewilligungszeitraum - …
Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 07.01368
Die Wohngeld beantragende Person hat insoweit eine Obliegenheit zur Mitwirkung an der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. insoweit Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Wohngeldbehörde von wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einnahmen in der Höhe ausgehen kann, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entsprechen (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79) oder in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen darf (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281; Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654).
- VGH Bayern, 20.05.2003 - 9 C 03.1051
Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 07.01368
Die Angabe der Einkommensverhältnisse - im Unterschied zur Mitteilung der Einkünfte/der Einnahmen - ist zur Plausibilitätskontrolle erforderlich (vgl. bspw. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 9 C 03.1051; Beschluss vom 21. Mai 2003 - 9 ZB 03.186). - VGH Bayern, 18.05.2005 - 9 C 05.281
Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 07.01368
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Wohngeldbehörde von wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einnahmen in der Höhe ausgehen kann, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entsprechen (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79) oder in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen darf (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281; Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654). - VGH Bayern, 21.05.2003 - 9 ZB 03.186
Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 07.01368
Die Angabe der Einkommensverhältnisse - im Unterschied zur Mitteilung der Einkünfte/der Einnahmen - ist zur Plausibilitätskontrolle erforderlich (vgl. bspw. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 9 C 03.1051; Beschluss vom 21. Mai 2003 - 9 ZB 03.186).
- VG Hamburg, 31.05.2012 - 4 K 3037/10
Bewilligung von Wohngeld
Die Angaben der Einkommensverhältnisse sind zur Plausibilitätskontrolle erforderlich und die Wohngeld beantragende Person hat insoweit eine Obliegenheit zur Mitwirkung an der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 30.7.2009, AN 14 K 07.01368, Juris).